BAWAG – Kunde zahlt für interne Mängel

Die von Konsumentenorganisationen und Gerichten gerügte Praxis der BAWAG, Girokonten ungefragt einfach auf einen neuen Tarif umzustellen, treibt weitere Blüten: Der neue Tarif, der nicht mehr pauschal ist, enthält z.B. auch Posten wie “Entgelt für händisch bearbeitete Buchungen”; das bedeutet: Wenn der Überweisungsautomat (wieder einmal) nicht funktioniert und man sich daher am Schalter anstellen muss, um eine Überweisung zu tätigen, wird einem 1 Euro zusätzliche Gebühr verrechnet. Das heißt: Der Kunde zahlt dafür, dass die Bank ihre Geräte nicht ordentlich wartet.

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2 Kommentare zu “BAWAG – Kunde zahlt für interne Mängel”

  1. flo sagt:

    kann man nur hoffen dass sie von dem geld einen techniker bezahlen, der das gerät wieder in ordnung bringt ;)

  2. Kilian sagt:

    Diese Kontoumstellung – auf eine “Konto für Kostenbewusste” (welch Zynismus) ist rechtswidrig. Das Konsumentenschutzministerium hat die BAWAG aufgefordert sie zurückzunehmen.

    Meine Erfahrung damit: Man hat mein Schreiben, dass ich dagegen Widerspruch einlege schlicht 4 Monate lang ignoriert und mir dann die neuen – teureren – Gebühren verrechnet. Erst die Androhung, damit an die Öffentlichkeit zu gehen, hat bewirkt, dass man den status quo ante wieder hergestellt hat und mir die zuviel eingehobenen Gebühren retourniert hat. Meiner Frau hat man bis heute weder das Konto wieder umgestellt, noch die Kosten refundiert :-( (

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